11.11.2024
Wie der Gesetzgeber WEG im Regen stehenlasst
Vermieter wissen längst, dass sie seit dem 1. Juli 2024 die Betriebskosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Mietnebenkosten auf die Mieter umlegen können.
Damit stellt der Gesetzgeber Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) vor ein Problem: Wenn nicht per Mehrheitsbeschluss die Eigentümer einem Einzelnutzervertrag mit dem Kabelnetzbetreiber zustimmen, bleibt der WEG nur das Sammelinkasso. Zum Nachteil der Eigentümer!
- Die Betriebskosten für das Kabelnetz bezahlt die WEG über das Hausgeld.
- Da diese Betriebskosten nicht mehr Bestandteil der Betriebskostenverordnung sind, können sie nicht auf die Mieter umgelegt werden.
- Heißt im Klartext: Die Eigentümer zahlen den Kabelanschluss aus der eigenen Tasche.
Das ist im Fall einer WEG dann nicht dramatisch, wenn die Eigentümer selbst in ihren Wohnungen leben. Wenn sie diese aber vermieten und es keinen Mehrheitsbeschluss für Einzelnutzerverträge gibt, zahlt die WEG für eine Dienstleistung, die Mieter vielleicht gar nicht in Anspruch nehmen.
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