06.07.2021

Verbraucherschutz im neuen TKG

Die Novelle des TKG sieht ebenfalls mehr Rechte für Verbraucher vor.

Um die EU-Richtlinie „Europäischer Kodex für elektronische Kommunikation“, kurz EECC, in nationales Recht umzusetzen, hat der Bundestag die Novelle des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. In vielen Punkten gelten nun stärkere Verbraucherrechte.

Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet wird erstmals eine Grundversorgung verpflichtend sichergestellt. Die Schere zwischen Stadt und Land soll dadurch auch beim Netzausbau nicht mehr weiter auseinandergehen.

Genau das sieht das EECC vor, dass eine angemessene Breitband-Grundversorgung auf nationaler Ebene geschaffen werden muss.

Des Weiteren gibt es nun auch neue Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen. Und schließlich haben Verbraucher neue Entschädigungsmöglichkeiten beim Anbieterwechsel, verpassten Technikerterminen und bei der Rufnummernmitnahme.

Das Gesetz tritt zum 01.12.2021 in Kraft.


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