10.04.2024
Und plotzlich kein Internet mehr!
Manchmal hilft es, erst nachzudenken und dann zu handeln
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Wohnungseigentümer nutzt das Sonderkündigungsrecht aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und beendet die Signalzulieferung. Die Vodafone, deren Dienste über das Netz angeboten wurden, kündigt ihren Kunden, da ja keine Signale mehr zugeliefert werden. Dumm nur, dass Vodafone der einzige Diensteanbieter war. Die Mieter stehen nun ohne Internet da, der Eigentümer ohne Netzbetreiber.
- Das Sonderkündigungsrecht sieht für die Wohnungswirtschaft verführerisch aus, kann aber zum Boomerang werden.
- Viele Mittelständler betreiben ihre Netze zu Konditionen, die andere nicht ohne weiteres bieten können.
- Eine Versorgungspflicht der Netzbetreiber existiert im TKG nicht!
Das Beispiel aus der Praxis zeigt, dass auch der Gesetzgeber das TKG nicht zu Ende gedacht hat. Das baden nun Immobilieneigentümer und letztendlich deren Mieter aus.
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