15.04.2025

TV-Versorgung: Wahlfreiheit oder Versorgungslucke?

Als Kabelnetzbetreiber stehen wir vor einer schwierigen Aufgabe.

Ein Beispiel aus der Praxis: Wir müssen Haushalte vom Netz trennen, obwohl sie einen Einzelnutzervertrag mit uns abgeschlossen haben - vor allem in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Besondere Herausforderung bei WEG: WEG treffen sich in der Regel nur einmal im Jahr, um Themen wie die TV-Versorgung zu besprechen. Solange keine Entscheidung getroffen wurde, bleibt uns nichts anderes übrig, als abzuwarten.

Warum wir manchmal ganze Liegenschaften abklemmen müssen:

  • Das Kabelnetz ist baumartig strukturiert - einzelne Haushalte gezielt abzuschalten, wäre viel zu aufwendig.
  • Wenn nur wenige Eigentümer einen Einzelnutzervertrag abschließen, müssen wir dennoch für 100% der Liegenschaft an den Signallieferanten zahlen

Wahlfreiheit? Fehlanzeige!

Von einer Wahlfreiheit der Bürger bei der TV-Versorgung kann keine Rede sein. Sie war aber das Ziel des Gesetzgebers, als er die Betriebskostenumlage aus dem TKG strich.

Appell an die neue Regierung: Dieser Fehler muss korrigiert werden!


Zurück zur Übersicht