28.04.2026

TKG-Entwurf: Gut gemeint aber europarechtlich riskant



Der Referentenentwurf zum TKG-Änderungsgesetz will den Glasfaserausbau beschleunigen. Doch er kollidiert mit EU-Recht, wenn es um den Zugang zu Glasfasernetzen in Gebäuden (Netzebene 4) geht.

Im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK) gilt: Zugang nur nach Einzelfallprüfung.

Im Entwurf steht: Erst über den Zugang verhandeln, dann prüfen.

Die Folge: Zugang ist faktisch der Regelfall – nicht mehr die begründungsbedürftige Ausnahme wie vom EKEK beabsichtigt. Auch das WIK-Gutachten „Zugang zu Gebäudenetzen“ erkennt das Problem:

„Diese Lösung ist allerdings so nicht im EKEK vorgezeichnet und daher mit gewissen verbleibenden Rechtsunsicherheiten befrachtet.“

Besonders heikel für die Netzebene 4: Wer investiert noch in Gebäudenetze, wenn Zugang nachträglich erzwungen werden kann?

Daher lautet unser Fazit: Der Gesetzgeber erhöht den Druck auf die Marktteilnehmer, sich zivilrechtlich zu einigen. Das ist allemal besser, als ein Gesetz anzuwenden, das mit erheblichen Rechtsunsicherheiten daherkommt.


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