13.04.2026

TKG-Entwurf: ein Pl⁠a⁠doyer f⁠u⁠r Open Access



Eines ist klar: Das BMDS drückt aufs Tempo beim Glasfaserausbau. Genau das brauchen wir jetzt auch. Trotzdem gibt es Risiken.
Der Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält sportlich kurze Fristen und einige diskutable Regelungen:

Recht auf Vollausbau:
- Der Widerspruch durch den Gebäudeeigentümer muss innerhalb von 2 Monaten erfolgen.
- Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann Vorgaben für das Glasfaser-Inhouse-Netz erlassen.

Verhandlungspflicht: 
- Netzbetreiber müssen mit Dritten über den Zugang zum eigenen Netz verhandeln.
- Gibt es keine Einigung, kann auch hier die BNetzA bestimmen: vom Zugangsprodukt bis zum Entgelt.

Unser Fazit: Mit dem Referentenentwurf erhöht das BMDS den Druck auf die Marktteilnehmer, sich zivilrechtlich zu einigen. Niemand kann ernsthaft wollen, dass die BNetzA über Zugangsbedingungen bestimmt.

Open Access wird gepusht!


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