17.10.2025
Kurios - wenn es nicht so argerlich ware
Es ist kaum zu glauben: Unsere Beschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) liegt seit drei Jahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - und noch immer keine Entscheidung.
Währenddessen setzt das Bundesdigitalministerium (BMDS) mit seinem Eckpunktepapier die nächste TKG-Novellierung in Gang.
Aus unserer Sicht verletzt das aktuelle TKG sowohl die Berufsfreiheit, als auch die Eigentumsgarantie.
Für Kabelnetzbetreiber ist ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, für den jemand haften muss, wenn das BVerfG unserer Auffassung folgt.
Warum müssen Gesetze erst “durchgeurteilt” werden, bevor sie rechtssicher und praxistauglich anwendbar sind?
Deutschland braucht nicht nur weniger Bürokratie, sondern auch einen Gesetzgeber, der mit klaren, praxisnahen Regeln für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgt.
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