06.05.2025
Hallo Karlsruhe! Irgendjemand am arbeiten?
Ob wir noch ihr 5-Jähriges "feiern" werden? Vor 2,5 Jahren haben wir dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unsere Beschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgelegt. Das Gesetz verstößt unserer Meinung nach gegen die Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Bis heute ist nichts geschehen, sodass ein offensichtlich unpraktikables TKG für große Unsicherheiten im Markt sorgt:
- Noch mehr Vorschriften! Das Glasfaserbereitstellungsentgelt floppte - und wird durch ein weiteres Gesetz (TK-NABEG) teilweise repariert.
- Schwarzseher! Nach dem Ende der Betriebskostenumlage für Kabelnetze zahlen Millionen Haushalte nichts für den TV-Empfang - weder an Kabelnetzbetreiber, noch an Streaming-Anbieter.
- Einer zahlt die Zeche! Falls unsere Beschwerde Erfolgt hat, muss irgendjemand für den entstandenen Schaden haften.
- Das wirklich Traurige: Wir haben nicht einmal einen Bescheid über die Annahme der Beschwerde erhalten.
Deutschland braucht endlich leistungsfähige Glasfasernetze! Eine leistungsfähige Infrastruktur ist die Basis für Bürokratieabbau und Digitalisierung in der Verwaltung. Wir sind bereit, zu bauen - doch der Staat muss endlich die richtigen Rahmenbedingungen schaffen.
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