21.08.2026
Glasfaserbereitstellungsentgelt: Es bleibt ein Aber!
Das Glasfaserbereitstellungsentgelt hat als Anreiz für den FTTH-Ausbau auf der Netzebene 4 (NE4) bislang nicht funktioniert. Mit gedeckelten Gesamtkosten von 540 Euro, einer Laufzeit von maximal 9 Jahren und hohem bürokratischen Aufwand war es schlicht zu niedrig, zu kurz und zu kompliziert.
Im Entwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden der Betrag auf 720 Euro pro Wohneinheit (WE) und die Laufzeit auf 12 Jahre angehoben. Hinzu kommen 60 Euro, die der Netzbetreiber einmalig von TK-Unternehmen verlangen kann, die Zugang zu seiner Infrastruktur erlangen wollen.
Außerdem hat der Gesetzgeber den bürokratischen Aufwand reduziert, in dem das Glasfaserbereitstellungsentgelt nicht mehr als aufwändige Maßnahme gilt und zur Begründung der Wirtschaftlichkeit keine Vergleichsangebote mehr eingeholt werden müssen.
Das alles ist begrüßenswert, doch es gibt ein großes Aber:
- Auch die 720 Euro/WE und die längere Laufzeit decken in den meisten Fällen nicht die realen Ausbaukosten
- Trotz des Entgelts für die Zugangsberechtigung verbleibt beim Netzbetreiber ein enormes eigenwirtschaftliches Risiko
- Dieses Risiko wirkt sich negativ auf die Investitionsbereitschaft in den NE4-Glasfaserausbau aus
- Es bleibt dabei: mit starren Vorgaben zur Höhe von Entgelten lassen sich unterschiedliche Gebäudestrukturen und Finanzierungsmodelle nicht sachgerecht abbilden
Was besser wäre: Ausbauwillige Netzbetreiber könnten steigende Bau- und Finanzierungskosten mit einer Indexierung des Glasfaserbereitstellungsentgelts und des Einmal-Entgelts für den Netzzugang praxisnah kalkulieren. So reduziert sich das Investitionsrisiko und der Anreiz für Glasfaser auf der NE4 steigt.
In der jetzigen Ausgestaltung des TKG-Entwurfs bleibt das Glasfaserbereitstellungsentgelt trotz der begrüßenswerten Änderung aber nur eine Notlösung.
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