01.06.2026

Endlich! Verfassungsbeschwerde wird verhandelt



Was lange währt: Nach mehr als 3,5 Jahren kommt Bewegung in unsere Beschwerde. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 9. Juni 2026 neben unserer auch zwei weitere Beschwerden gegen § 230 Abs. 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bzw. gegen § 2 Satz 1 Nr. 15 Buchstaben a und b, Satz 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Hintergrund: Bei der Abschaffung der Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Inhouse-Kabelnetze auf die Mietnebenkosten räumte der Gesetzgeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht ein.

Dieses Sonderkündigungsrecht verletzt unserer Meinung nach das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit. Der staatliche Eingriff in zivilrechtliche Verträge torpediert nicht nur die Refinanzierung getätigter Investitionen, sondern auch die Investitionsbereitschaft in den zukünftigen Netzausbau.

Netzbetreiber haben in der Vergangenheit gerne in moderne Inhouse-Netze investiert. Diese Investitionen wurden durch das Sonderkündigungsrecht per Gesetz entwertet. Gestattungsverträge, die noch Jahre nach der Abschaffung der Umlagefähigkeit laufen, waren auf einen Schlag durch das Sonderkündigungsrecht gegenstandslos.

Für uns als Netzbetreiber ist klar: Wer in Infrastruktur investiert, braucht Planungssicherheit. Wer diese Sicherheit per Gesetz entzieht, gefährdet genau die Investitionsbereitschaft, die ausbauende Unternehmen dringend benötigen.

Der 9. Juni 2026 könnte ein Datum werden, das die TK-Branche noch lange beschäftigt.


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