10.09.2024

Den TKG-Pfusch bezahlt die Wohnungswirtschaft!

Inzwischen ist es fast eine Binse: Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist handwerklich schlecht gemacht.

Welche Auswirkungen das haben kann, zeigt sich an einem Gedankenspiel. Nehmen wir einmal an, dass sich das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde zum Sonderkündigungsrecht aus dem TKG annimmt. Dann könnte Folgendes passieren:

 

  • Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Sonderkündigungsrecht im TKG für nichtig.
  • Dadurch werden die Vertragskündigungen auf Basis dieses Sonderkündigungsrechts unwirksam.
  • Wohnungsunternehmen, die auf Basis des Sonderkündigungsrechts die Gestattungsverträge gekündigt haben, sind gegenüber den Kabelnetzbetreibern schadenersatzpflichtig.


Durch die Kündigung langjähriger Gestattungsverträge wird Kabelnetzbetreibern die wirtschaftliche Grundlage für den Betrieb und den Ausbau ihrer Infrastrukturen auf der Netzebene 4 entzogen – Stichwort FTTH. Für den entstandenen Schaden müssten die Wohnungsunternehmen aufkommen. Auch wenn für den „Pfusch am Bau“ eigentlich die miesen Handwerker verantwortlich sind.


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