01.06.2026

Beifall f⁠u⁠rs BMDS! Inhouse-Ausbau mit 4 Fasern ist die richtige Entscheidung

Bei aller Kritik an der TKG-Novelle: Im Änderungsgesetz stehen auch vernünftige Dinge

Wie etwa im § 146 Abs. 2:

Für eine gebäudeinterne Glasfaserverkabelung schreibt das Gesetz 4 Fasern pro Wohnung vor.

Angesichts der enormen Kapazität eines Lichtwellenleiters erscheinen 4 Fasern auf den ersten Blick als zu hoch gegriffen. Der Eindruck täuscht!

  • 4 Fasern erleichtern Open Access und damit echten Wettbewerb im Glasfasermarkt
  • 4 Fasern sorgen für genügend Reserven. Wer weiß schon, was die Zukunft bringt oder hätten Sie vor 10 Jahren gedacht, dass Sie mit Ihrem PC chatten können?
  • Standardisierung: Die anerkannten Regeln der Technik geben zur Faseranzahl nichts vor. Die Bundesregierung schließt hier eine Lücke.

Letztendlich würde ein Ausbau z. B. mit nur 2 Fasern die Abhängigkeit der Internet-Service-Provider (ISP) vom Netzbetreiber erhöhen. Bei einer defekten Leitung stünden die ISP vor der Wahl, die Preise des Netzbetreibers zu bezahlen oder offline zu sein.

Deshalb begrüßen wir die Festlegung auf 4 Fasern bei gebäudeinternen Glasfasernetzen. Wir stehen für fairen Wettbewerb auf der Netzebene 4!


Zurück zur Übersicht